Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebs-Haftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist. Diese Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten erforderlich. Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus

  • dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften

  • Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung

  • Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten

  • Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes

  • Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen

Keinen Versicherungsschutz bieten die Versicherer für Schäden am eigenen Produkt des Versicherungsnehmers oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes.

 

 

 

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