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Versichert ist das Wahren der rechtlichen Interessen z. B. wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor einem deutschen Familiengericht. Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch sein Ehegatte. Selbstbeteiligung hier 500 Euro, maximal 30.000 Euro Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall, drei Jahre Wartezeit.
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